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Zeitraum | von bis |
Freikilometer |
€ bis 200 ccm |
€ über 200 ccm |
1 Tag | Mo. - Fr. jeweils 9.00 - 9.00 Uhr |
150 km |
65,00 € |
79,00 € |
Sa. , So. , Feiertag |
150 km |
75,00 € |
89,00 € |
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Wochenende | Fr. ab 9.00 bis Mo. 9.00 Uhr |
400 km |
170,00 € |
189,00 € |
3 1/2 Tage | Mo. 12.00 bis Do. 18.00 Uhr |
500 km |
179,00 € |
199,00 € |
5 Tage | jeweils 9.00 - 9.00 Uhr |
500 km |
320,00 € |
350,00 € |
7 Tage | jeweils 9.00 - 9.00 Uhr |
700 km |
410,00 € |
450,00 € |
Kaution | in bar bei Übernahme |
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200,00 € |
250,00 € |
Helm | einmalige Gebühr (nur mit Haube) |
5,00 € |
5,00 € |
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Haube | nur Verkauf |
2,50 € |
2,50 € |
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Handschuhe | einmalige Gebühr |
5,00 € |
5,00 € |
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Goretex Jacke | einmalige Gebühr |
15,00 € |
15,00 € |
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Zusatzkilometer | wird mit Kaution verrechnet |
0,15 € |
0,15 € |
Bedingungen |
Gültiger Personalausweis oder Reisepass, Führerschein, Kaution. Neueinsteiger erster Tag maximal 200 ccm / 12 kW. Mietzeitüberschreitungen werden als volle Tage abgerechnet. |
Fahrerlaubnis |
Jeder der den Führerschein Kl. 3 / B besitzt. Je nach Zulassungsvariante der Fahrzeuge kann u. U. die Benutzung von Autobahnen und Kraftfahrtstraßen untersagt sein. Wir informieren Sie gerne vor Ort. Zudem hat die EU bewirkt, dass ab Februar 2005 die Fahrerlaubnisklasse S erteilt wird. Ab 16 Jahren dürfen damit dreirädrige Krafträder und vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge bis 45 km/h, z.B. Trikes, Quads oder Microcars, gefahren werden. Mit Fahrzeugen der Klasse S kann man im öffentlichen Straßenverkehr Innerorts oder auf Landstraßen fahren, aber nicht auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen |
Kaution |
200,- /250,- Euro in bar zu hinterlegen. Betrag wir nach Mietende - sofern schadensfrei - zurückerstattet. |
Helmpflicht |
Beim Quad- oder ATV-Fahren sollte schon alleine aus Sicherheitsgründen immer ein Helm getragen werden sollte. Die "offizielle" Regelung lautet, dass die Helmpflicht bei diesen Fahrzeugen von der Zulassungsart abhängig ist (Länderspezifisch unterschiedlich). Wir informieren Sie gerne persönlich darüber. |
Beifahrer |
In Deutschland z.B. gibt es keine allgemeingültige Regelung dafür, ob auf Quads/ATVs zwei Personen zugelassen sind. Bei der Einzelabnahme durch den TÜV jedoch wird festgelegt, ob Zweipersonen-Fahrten zulässig sind. In anderen Ländern gelten abweichende Regelungen. Wir informieren Sie gerne persönlich darüber. |
Bekleidung |
Wir empfehlen wettertaugliche Bekleidung, festes Schuhwerk und das Tragen eines geeigneten Sturzhelms. Helme und wasserfeste Schutzkleidung können bei uns ausgeliehen werden. |
Versicherung |
Die Fahrzeuge sind Vollkasko versichert und die Selbstbeteiligung im Schadensfall beträgt 1000,- Euro. |
Reinigung |
Werden Mietfahrzeuge verschmutzt zurückgegeben, wird ein Reinigungspauschale von mind. 15,00€ in Rechnung gestellt. |
Sonstiges |
Aus versicherungstechnischen Gründen sind Geländefahrten bei freier Vermietung grundsätzlich untersagt. Sollten diese trotzdem unternommen werden wird die Kaution einbehalten. Ausgenommen von dieser Regelung sind geführte Touren |
Vorstehend genannte Bedingungen dienen nur zur Information und können aufgrund gesetzlicher Vorschriften Länder- / Stationsspezifisch abweichen.
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